Immer wieder gibt es Unterbrüche im Telefonnetz oder bei der Internetverbindung. So ­mussten vor einem Jahr Tausende Swisscom-Kunden teils ­tagelang tote Leitungen er­dulden – wegen eines Softwarefehlers. Für Betroffene gibt es in solchen Fällen meist kein Geld zurück, sondern höchstens eine Entschuldigung (K-Tipp 19/2018). 

Das soll nach dem Willen des Parlaments auch so bleiben: In der vergangenen Herbstsession lehnte der Nationalrat bei den Beratungen zum Fernmeldegesetz einen Antrag von Thomas Hardegger (SP/ZH) ab. Er hatte verlangt: «Entstehen den Kundinnen und Kunden aus Störungen bei Mobilfunk- und Festnetzdienstleistungen Nachteile, sind sie grundsätzlich zu entschädigen.» Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) griff das Thema in der Wintersession ebenfalls auf. Wenn Firmen und Privatpersonen stunden- bis tagelang ohne Festnetz und Internet auskommen müssten und «dann einfach nur eine lauwarme Entschul­digung kommt, ist das deutlich zu wenig», argumentierte sie. Vergeblich. Auch der Ständerat sagte Nein zur Entschädigungspflicht – mit 26 zu 9 Stimmen.