Der Kanton Bern will die Anforderungen für die Anwaltsprüfung anheben. So sollen nur noch Kandidaten zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, die zuvor die schriftliche bestanden haben. Und wer in einem andern Kanton erfolglos war, kann in Bern keinen weiteren Versuch starten. Zudem ist geplant, am Anwaltsexamen das Privatrecht wieder materiell zu prüfen.

Ziel der Revision der regierungsrätlichen Anwaltsprüfungsverordnung ist ein Angleichen an die Anforderungen in anderen Kantonen. Der bisherige Verzicht Berns, auch Privatrecht zu prüfen, hatte einen eigentlichen Prüfungstourismus zur Folge. «Wir haben beobachtet, dass zunehmend Kandidaten aus anderen Kantonen zur Prüfung anreisten», sagt Danièle Wüthrich. 
Der Revisionsvorschlag der regierungsrätlichen Anwaltsprüfungsverordnung geht noch in diesem Herbst in ein Konsultationsverfahren, sagt Roland Wittwer vom kantonalen Rechtsamt: «Die Inkraftsetzung ist für spätestens Mitte 2014 geplant.»

Seit dem Jahr 2007 vergibt der Kanton Bern nicht mehr ein Fürsprecher-, sondern das Anwaltspatent. Die Berufsbezeichnung Fürsprecher oder Fürsprecherin ist aber weiterhin zulässig.