«Gilt die 9-Uhr-Tageskarte der SBB auch noch, wenn der Zug erst nach Mitternacht ankommt?» 

Ja. Eine Tageskarte der SBB gilt immer bis Betriebsschluss. Das ist meist bis 5 Uhr morgens. Aber aufgepasst: Allfällige Nachtzuschläge in den Regionalzügen müssen Sie trotzdem be­zahlen. Tarif- und Verkehrsverbünde haben teilweise abweichende Regeln: Dort gilt eine Tageskarte teilweise 24 Stunden, nicht nur bis Betriebsschluss.

«Auf der Packung meiner Körper­lotion steht bei der Zusammen­setzung ‹Trockenöl›. Was ist das?»

Der Begriff «Trockenöl» ist eine Erfindung von Kosmetikaproduzenten. Gemeint sind damit Pflegeöle, die vergleichsweise rasch trocknen und in die Haut einziehen sollen. Zudem verhindern sie gemäss Herstellerangaben einen unerwünschten Fettfilm auf der Haut. Deshalb sind sie angeblich auch für die Pflege von Haar und Gesichtshaut geeignet.

In Kosmetika aus Trockenöl stecken Stoffe wie Isopropylpalmitat und Dicaprylyl Ether. Sie bilden eine dünnere Schicht als normale Pflanzen- oder ­Paraffinöle, was ein schnelleres Ein­ziehen zur Folge haben soll. Praxistests der Stiftung Warentest zeigen ­allerdings: Viele Trockenöle enthalten auch pflanzliche Komponenten wie ­Argan und ­Macadamia, deshalb kann die versprochene Wirkung ausbleiben.

«Für meinen Rasentrimmer benutzte ich die letzten zwei Jahre einen Nickelmetallhydrid-Akku. Jetzt funktioniert das Ladegerät nicht mehr. Woran liegt das?»

Solche Akkus zeigen beim Aufladen vor allem dann Schwächen, wenn man sie über längere Zeit nicht oder nur selten verwendet. Deshalb sind Akkus für batteriebetriebene Garten- oder Heimwerkergeräte nur dann sinnvoll, wenn man sie regelmässig benützt. Viele Hersteller versprechen zwar, dass sich die Akkus bis zu 1000 Mal wiederaufladen lassen. Tests der deutschen Stiftung Warentest zeigen jedoch: Schlechte Akkus machen schon nach weniger als 100 Zyklen schlapp. 

Tipp: Keine Akkus, sondern Alkalibatterien verwenden. Sie verlieren ihre Energie viel weniger schnell.

«Beim gekauften Fleischkäse fiel mir auf, dass er Pouletfleisch enthält. Ist das normal?»

Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit ist die Zusammensetzung von Fleischkäse rechtlich nicht ge­regelt. Jeder Produzent kann also das für die Herstellung benötigte Fleisch selbst wählen. Die verwendeten Fleischarten müssen auf der Verpackung unter den Zutaten in absteigender Reihenfolge aufgeführt sein.