Bankenpleite: Sind meine Wert­schriften im Depot gut geschützt?

«Es heisst immer, was im Wertschriftendepot liege, sei Sondervermögen und von einem Konkurs der Bank nicht betroffen. Kann ich mich wirklich darauf verlassen?» 

Ja. Aber auch zu dieser Regel gibt es Ausnahmen. Für jedes Wertschriftendepot braucht es mindestens ein Bankkonto. Wie andere Konten sind auch diese kein Sondervermögen. Zudem: Wenn in Ihrem Depot zum Beispiel Obligationen Ihrer Bank liegen und diese pleitegeht, sind Sie genau gleich betroffen wie alle anderen Anleger, die diese Obligationen besitzen – wo immer sie auch ihr Depot haben. Das Gleiche gilt für Aktien oder andere Papiere, die von Ihrer Bank heraus­gegeben wurden.   


Wird die Grund­stückgewinnsteuer bei Vererbung an die Kinder fällig?

«Ich habe nicht die Absicht, mein Haus irgendwann zu verkaufen – ausser wenn meine Kosten im Alter nicht gedeckt werden könnten. Muss ich Grundstückgewinnsteuer zahlen, wenn ich das Haus dann meinen Töchter vermachen würde?»

Nein. Ob Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung – in diesen Fällen wird die Grund­stück­gewinn­steuer aufgeschoben. Verkaufen Ihre Töchter das Haus, müssen diese die Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Wenn sie das Haus hingegen ebenfalls an ihre Kinder vererben, erfolgt ein neuerlicher Aufschub.