Ja. Der Arzt konnte nicht wissen, dass Sie dieses Medikament nicht vertragen. Bei Ihren Symptomen handelt es sich um allgemeine Nebenwirkungen, die auch in der Packungsbeilage beschrieben sind. Anders wäre es, wenn ein Arzt Ihnen ein Medikament verkaufen würde, das Milchzucker enthält – im Wissen darum, dass Sie Milchzucker gar nicht vertragen.  In diesem Fall hätte er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Dann müssten Sie das Medikament nicht bezahlen.