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04.09.2013
Trotz anderslautender Prognosen ist der Referenzzinssatz für Mieten weiter gesunken. Der Zinssatz wird für die Berechnung der Mieten herangezogen und liegt neu bei historisch tiefen 2,0 Prozent.
Tipp: Ein Blick in den Mietvertrag kann sich nun lohnen. Denn: Der Referenzzinssatz, der bei Vertragsabschluss gegolten hatte, sollte im Mietvertrag vermerkt sein. Liegt der Satz höher als 2 Prozent, sollte der Vermieter den Mietzins senken. Fehlt der Zinssatz im Vertrag, kann er auf der Homepage www.mietrecht.ch nachgeschlagen werden.
Senkt der Vermieter den Mietzins nicht von sich aus, können Mieter die Senkung per Einschreiben verlangen. Details dazu liefert der Artikel «So erhalten Sie eine Mietzinssenkung». Ein Musterbrief dazu ist unter www.ktipp.ch > Service > Musterbriefe zu finden.
Umfassende Informationen zum Mietrecht beinhaltet der Saldo-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick». In Kapitel 5 wird die Mietzinssekung speziell beleuchtet. Die Buchautoren haben sich auch mit den faulen Ausreden der Vermieter auseinandergesetzt und sagen, was davon zu halten ist.
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