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Gesundheitstipp 06/2010
07.06.2010
Nein. Die Grundversicherung der Krankenkasse muss nur Leistungen erbringen, die in einer Verordnung des Bundesrats einzeln aufgelistet sind. Die Verordnung sieht keine solchen Leistungen an Allergiker vor.
Nein. Die Grundversicherung der Krankenkasse muss nur Leistungen erbringen, die in einer Verordnung des Bundesrats einzeln aufgelistet sind. Die Verordnung sieht keine solchen Leistungen an Allergiker vor.
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