Nein. Das können Sie nur tun, wenn Sie sich wieder auf Stellen­suche begeben – wenn Sie sich also beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. 

Möglich wäre aber eine Teil­pensionierung. Ihr Arbeitgeber müsste damit einverstanden sein. Dabei reduzieren Sie Ihr Pensum für das letzte Arbeitsjahr beispielsweise auf 50 Prozent. So können Sie das halbe Altersguthaben jetzt und den Rest bei der ordentlichen Pensionierung im kommenden Jahr ­beziehen (K-Geld 1/2015).