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Gesundheitstipp 3/2006
15.03.2006
Es kommt darauf an. Wenden Sie sich erst an den Vorgesetzten Ihres Chefs. Wenn dieser auch nichts gegen das Mobbing unternimmt, bleibt wohl nur die Kündigung. Ist die Situation zu verfahren und für Sie zu belastend, sollten Sie zum Arzt gehen und sich an eine Mobbing-Beratungsstelle wenden. Dort erhalten sie psychologischen Beistand und juristische Hilfe.
Falls Sie selber kündigen wollen, sollten Sie sich von einem Arzt bestätigen lassen, dass es für Sie aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, weiterhin dort zu arbeiten. So vermeiden Sie Probleme mit der Arbeitslosenkasse.
Ein Arbeitgeber ist aber verpflichtet, Mobbing zu verhindern. Er muss die physische und psychische Gesundheit der Angestellten achten und ihre Persönlichkeit schützen. Unterlässt er dies, kann ihn ein Gericht allenfalls zu Schadenersatz oder einer Genugtuungszahlung verurteilen. Erhält ein Mobbing-Opfer die Kündigung, sollte es überprüfen lassen, ob diese missbräuchlich ist.
Hilfe bei Mobbing: Mobbing-Beratungsstelle Zürich, www.mobbing-beratungsstelle.ch, Tel. 044 450 10 16, Erstberatung (50 Min.) Fr. 120.-, weitere Dienstleistungen nach Aufwand.
Falls Sie selber kündigen wollen, sollten Sie sich von einem Arzt bestätigen lassen, dass es für Sie aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, weiterhin dort zu arbeiten. So vermeiden Sie Probleme mit der Arbeitslosenkasse.
Ein Arbeitgeber ist aber verpflichtet, Mobbing zu verhindern. Er muss die physische und psychische Gesundheit der Angestellten achten und ihre Persönlichkeit schützen. Unterlässt er dies, kann ihn ein Gericht allenfalls zu Schadenersatz oder einer Genugtuungszahlung verurteilen. Erhält ein Mobbing-Opfer die Kündigung, sollte es überprüfen lassen, ob diese missbräuchlich ist.
Hilfe bei Mobbing: Mobbing-Beratungsstelle Zürich, www.mobbing-beratungsstelle.ch, Tel. 044 450 10 16, Erstberatung (50 Min.) Fr. 120.-, weitere Dienstleistungen nach Aufwand.
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