Nein. Die nicht bezogenen kontrollfreien Tage verfallen und werden nicht ausgezahlt. Wichtig: Der aktuelle Stand der erworbenen und noch nicht bezogenen kon­trollfreien Tage kann der monatlichen Abrechnung der Arbeitslosenkasse entnommen werden. Ein tageweiser Bezug ist grundsätzlich nicht möglich. Es ist aber erlaubt, die «Stempelferien» aufzuschieben und dann nach 120 Tagen zwei Wochen oder nach 180 Tagen drei Wochen zu beziehen. Der Bezug von kontrollfreien Tagen ist dem RAV mindestens zwei Wochen im Voraus zu melden.