Ja. Grundsätzlich werden die Bestattungskosten aus dem Nachlass des Ver­storbenen bezahlt. Ist kein Vermögen vorhanden oder haben die Erben ­aus­geschlagen, werden die Angehörigen für die ­Kosten der Beerdigung zur Kasse gebeten.

Laut Bundesgericht gehören die Bestattungs­kosten zu den familiären Pflichten. In ­vielen Gemeinden werden diese Kosten allerdings ganz oder teilweise aus der ­Staatskasse bezahlt.