Es kommt darauf an, warum Ihre Tochter jeden Kontakt mit Ihnen meidet. Die ­Unterhaltspflicht der Eltern bleibt grundsätzlich auch für ein volljähriges Kind ­bestehen, bis dieses seine Ausbildung ­abgeschlossen hat. Die Unterstützung des ­Kindes muss den Eltern aber zumutbar sein. Dabei spielt nicht nur die finanzielle Situation der Eltern eine Rolle. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, was das Kind selbst zu seinem Unterhalt beisteuern kann und wie die persönliche Eltern-Kind-Beziehung ist. Bricht ein erwachsenes Kind den Kontakt zu seinen Eltern ohne jede Veranlassung vollständig ab, müssen die Eltern keine ­Alimente mehr bezahlen.