Nein. Wünschen beide Ehegatten die ­Scheidung, können sie jederzeit beim ­Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen. Es ist nicht erforderlich, dass sie sich ­bereits über alle Scheidungsfolgen wie die Höhe der Alimente, die ­Teilung des Vermögens und der Pensionskassenguthaben einig sind. Denkbar ist auch ein gemeinsames Scheidungsbegehren mit nur einer ­Teileinigung und der Erklärung, dass das Gericht über die Scheidungsfolgen ­entscheiden soll.