Ja. Tatsächlich darf das Gericht die Kosten für die gerichtliche Beurteilung, ob neues Vermögen vorliegt oder nicht, vorerst Ihnen als Schuldner auferlegen. So hat das Bundesgericht schon vor einigen Jahren entschieden. Fehlt Ihnen das Geld für den Gerichtsvorschuss, können Sie aber den Antrag auf unentgeltliche Prozessführung stellen. Ein solches Gesuch ist dann erfolgreich, wenn Sie unter oder knapp über dem Existenzminimum leben. Sie müssen dem Gericht zur Beurteilung Ihr Einkommen ­offenlegen und eine Aufstellung über Ihre Lebenskosten einreichen.