Nein. Nicht das Rechnungs­datum entscheidet, welche Kasse zahlen muss, sondern der Zeitpunkt der Behandlung. Die frühere Kasse muss die Behandlungen bis Ende Jahr zahlen und die neue Kasse die Kosten ab diesem Jahr. Ver­langen Sie von Ihrem Arzt zwei Rechnungen – eine bis Ende Dezember und eine für seinen Aufwand im ­laufenden Jahr.