Nein. Die Krankenkasse darf bei einer Zusatz­versicherung auch lebenslange Gesundheitsvorbehalte anbringen. Sie muss einen Vorbehalt aufgrund der medizinischen Krankheitsgeschichte jedoch präzis umschreiben. Versicherte mit Vorbehalt können zwar jederzeit den medizinischen Nachweis erbringen, dass der Vorbehalt nicht mehr gerechtfertigt ist. Einen Anspruch darauf, dass die Versicherung den Vorbehalt dann streicht, haben sie aber nicht.