Ja. Als Eigentümer des Teiches können Sie für Unfälle haftbar gemacht werden, wenn Sie ihn nicht genügend gesichert haben. Das kann zum Beispiel ein Zaun sein. Gartenteiche wie auch Swimmingpools sind für Kinder sehr gefährlich. In einem Wohnquartier ist zudem jederzeit damit zu rechnen, dass Kinder auf Entdeckungsreise auch Ihr Grundstück betreten. Sie können sich deshalb nicht darauf berufen, dass die Kinder auf Ihrem Land nichts verloren haben.

Auf der Internetseite der Beratungsstelle für Unfallverhütung finden Sie eine Broschüre, wie Sie Ihren Teich sichern können: www.bfu.ch.