Ja. Der Kaufpreis und grundsätzlich auch der Umfang der Garantie sind Verhandlungssache. Laut Gesetz beträgt die Garantiefrist zwei Jahre. Das gilt aber nur, wenn per Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Ein Autohändler darf die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag bis auf ein Jahr verkürzen oder gar wegbedingen. Er darf Sie also vor die Wahl stellen.