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Gesundheitstipp 04/2008
15.04.2008
Nein. Solche generellen Blankovollmachten sind ungültig, denn sie verletzen die Persönlichkeitsrechte der Versicherten. Zudem sind sie zum Abklären bei Versicherungsanträgen unnötig. Schränken Sie daher die Vollmacht ein auf jene Bereiche, die Ihnen für den speziellen Fall wesentlich erscheinen. Benötigt die Versicherung mehr Informationen, kann sie Ihr Einverständnis mit einer entsprechenden Begründung immer noch nachfordern.
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