Ja, das müssen Sie. Darauf darf man lediglich dann verzichten, wenn der Wert eines Fundgegenstandes weniger als zehn Franken beträgt. Dann reicht es aus, den Fund bekannt zu machen – etwa in der Nähe des Fundorts oder im ­Internet. Die von Ihnen gefundene Halskette hat jedoch einen Wert von über zehn Franken. Sie müssen sie daher bei der Polizei oder beim Fundbüro abgeben.

Immerhin: Meldet sich der Eigentümer, haben Sie Anspruch auf einen angemes­senen Finderlohn. Das sind in der Regel rund zehn Prozent des Werts. Holt der ­Eigentümer die Halskette nicht innerhalb von fünf Jahren ab, gehört sie Ihnen.