Nein. Sie müssen nur die Arbeiten zahlen, die Sie in Auftrag gegeben haben. Stellt die Garage während der Reparatur zusätzliche Mängel fest, welche be­hoben werden sollten, muss Sie der Mechaniker informieren und die Zustimmung zur Reparatur einholen.

In Ihrem Fall waren aber weder die Reinigung Ihres Autos noch das Auffüllen von Scheibenreiniger zwingend nötig. Sie müssen also die in Rechnung gestellten Mehrarbeiten nicht zahlen.