Ja. Mitarbeiteroptionen, die frei an der Börse handelbar sind, sind wie jedes andere Einkommen steuerpflichtig, sobald man sie erhält. Dass Sie die Optionen even­tuell erst später zu Geld machen möchten, ändert daran nichts. Ein allfälliger Kapitalgewinn bis zum ­effektiven Verkauf ist dagegen ­steuerfrei.

Alle anderen Mitarbeiter­optionen – also all jene, die mit bestimmten Verkaufsbeschränkungen belegt sind – werden erst zum Zeitpunkt der Ausübung beziehungsweise des Verkaufs besteuert.

Details zu dieser Thematik ­stehen im Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.