Nein. Ihr Vertragspartner verfügt offenbar nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel. Deshalb ist unsicher, ob er die Uhr tatsächlich liefern kann. Laut Gesetz können Sie in dieser Situation dem Verkäufer eine Frist ansetzen, in der er die Lieferung sicherstellen kann – etwa durch ein Pfand oder eine Bürgschaft. Bleibt die Sicher­stellung innerhalb der Frist aus, können Sie vom Vertrag zurücktreten.