Es kommt darauf an. In Ihrem Fall wurde nichts abgemacht. Deshalb gilt das Gesetz: Der Elektriker darf seinen Zeitaufwand plus die effektiven Spesen in Rechnung stellen. Ist der zeitliche Aufwand für die Fahrt zu Ihrer Adresse nicht schon im übrigen ­geltend gemachten Aufwand enthalten, darf der Beauftragte diesen Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung stellen. 50 Franken scheinen dafür nicht unbedingt zu hoch. Ob dieser Betrag berechtigt ist, hängt von der Länge der Strecke und dem Stunden­honorar ab.