Nein. Grundsätzlich muss die Wohnungsübergabe am letzten Tag des Mietver­hältnisses während der gewöhnlichen Geschäftszeiten erfolgen, sofern der ­­Miet­vertrag nichts anderes bestimmt. Fällt der letzte Tag aber auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich die Übergabe auf den nächsten Werktag. Die meisten Mietverträge regeln genau, bis wann die Übergabe stattfinden muss. 

So ist es beispielsweise in Zürich und Bern ­üblich, die Wohnung bis spätestens um 12 Uhr am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses abzugeben. Das heisst für Sie: Die Wohnung ist bis am Osterdienstag, 3. April, abzugeben.