Nein. Grundsätzlich ist zwar eine Wegentschädigung geschuldet. Entweder ist diese aber bereits zum Voraus pauschal abgemacht worden oder sie wird nach Kilometern und Fahrzeit berechnet.

Sofern Sie keine Pauschale vereinbart haben, darf das Unternehmen Ihnen nur den Weg von der Firma zu Ihrem Zuhause verrechnen. Wenn die Firma den Monteur von auswärts kommen lässt und das nicht vorher mit Ihnen abspricht, muss Sie das nicht kümmern. Anders wäre es, wenn Sie wüssten, dass jemand von auswärts kommen muss. In dem Fall wäre eine angemessene Wegentschädigung geschuldet.

Soll ein Monteur auf dem Weg zu einem Kunden weitere Aufträge erledigen, muss er die Wegspesen auf alle Kunden anteilmässig aufteilen. Denn Handwerker dürfen nur tatsächlich entstandene und auch gerechtfertigte Spesen verrechnen.

(ln)