Ja. Seit Sie nicht mehr arbeiten, sind Sie über die Krankenkasse gegen Un­fälle versichert. Deshalb müssen Sie sich wie bei Krankheiten mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Dies im Unterschied zur obligato­rischen Unfallversicherung für Angestellte: Dort fallen weder Franchise noch Selbstbehalt an.