Nein. Sie können Ihr Kind ­jederzeit anerkennen. Wenden Sie sich dafür ans Zivilstandsamt. Ausnahme: Falls die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist, gilt ihr Ehemann als Vater. Dann muss zuerst das Kindesverhältnis zum Noch-­Ehemann aufgehoben werden. Das geschieht, indem entweder der Ehemann oder das Kind – vertreten durch einen Beistand – die Vaterschaft des Ehe­mannes vor Gericht anficht.

Übrigens: Falls die Mutter ­ledig ist, können Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt an­erkennen.