Ja. Wenn Sie ein Tier zum Arzt bringen, um es be­handeln zu lassen, erteilen Sie dem Arzt einen Auftrag. Laut Gesetz hat der Be­auftragte Anspruch auf ein übliches Honorar und den Ersatz der Spesen. Tier­ärzte sind nicht verpflichtet, ­Tiere ohne Bezahlung zu behandeln.

Tipp: Wenden Sie sich an eine Igel-Auffangstation oder an den zuständigen Wildhüter, wenn Sie einen kranken oder verletzten Igel finden.

Informationen zu allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Tieren finden Sie zudem im Internet ­unter www.tierimrecht.org.