Nein. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Tierhalter für Schäden haften. Diese Haftung entfällt aber, wenn er nachweisen kann, dass er alles unternommen hat, um den Schaden ab­zuwenden.

Bei dressierbaren Tieren wie etwa Hunden ist das möglich. Von einem Katzenhalter hingegen kann nicht verlangt werden, dass er sein Tier rund um die Uhr einsperrt oder permanent beaufsichtigt. Deshalb müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen. In Ihrem Fall hätte der Nachbar dafür sorgen müssen, dass die Katze nicht in seine Wohnung gelangen kann.