Ja. Sie haben bei der Winterthur eine Teilkasko-Versicherung für Ihr Fahrzeug. Laut Versicherungsbedingungen sind Tierschäden nur gedeckt, wenn eine «Kollision mit Tieren» vorliegt. Bei Ihnen gab es keine «Kollision».

Die Winterthur kann sich aus der Affäre ziehen, indem sie auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen abstellt. Die sind übrigens punkto Tierschäden in der Teilkasko-Versicherung bei den meisten anderen Gesellschaften ähnlich formuliert.

Vielleicht wäre Ihr Schaden gedeckt, wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung bei einer anderen Gesellschaft hätten. Zum Beispiel bei der Mobiliar: Dort sind auch Beschädigungen durch «gewaltsame äussere Einwirkung» versichert, und die Mobiliar sagte dem K-Tipp, unter diesem Titel seien zum Beispiel auch Kratzschäden von Katzen versichert.

Wichtig: Falls die Auto-Kaskoversicherung zahlt, müssen Versicherte immer einen Selbstbehalt zahlen und oft einen Bonusverlust in Kauf nehmen.

Viele Autohalter sind in der Autoversicherung auch gegen Vandalenschäden versichert. Katzenschäden fallen aber in der Regel nicht darunter, weil die Vandalenschäden in den Versicherungsbedingungen meist abschliessend aufgezählt sind - etwa Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln oder Scheibenwischern.

Bleibt noch die Frage, ob Sie den Besitzer der Katze haftbar machen können - doch da sind die Chancen minim. Katzen dürfen frei herumstreunen. Und Sie können dem Besitzer kaum vorwerfen, er habe sein Tier mangelhaft beaufsichtigt. Sie können auch nicht verlangen, dass jeder Katzenfreund sein Tier einsperrt, wenn sich jemand in der Nachbarschaft ein Cabrio anschafft.

Die gleichen Überlegungen gelten übrigens auch, wenn eine Katze in eine fremde Wohnung eindringt und dort Beschädigungen hinterlässt.

Betroffenen bleibt bei Katzenschäden nur die Hoffnung, dass sich eine Versicherung freiwillig kulant zeigt. Das hängt stark vom Kunden ab.

Die Winterthur hat es so formuliert: «Die Art und der Umfang der Kundenbeziehung sowie der Schadenverlauf geben den Kulanz-Spielraum vor.»

(em)