Ja. Es ist üblich, dass ­Köche ihre eigenen Messer mitbringen – ohne dass der Arbeit­geber sie dafür entschädigen müsste. Das­selbe gilt etwa im Coiffeurge­werbe in Bezug auf die Scheren. Das sind aber Ausnahmen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die erforderlichen Utensilien zur Verfügung stellen. Bei einer gegenteiligen Ab­machung hat der Angestellte in der Regel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.