Ja. Das Arbeitsgesetz sieht zwar keine ­7-Tage-Woche vor. Für einzelne Betriebs­arten gelten aber Sonderbestimmungen: Heime und Internate dürfen das Personal bis zu sieben Tage am Stück beschäftigen. Dabei darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als neun Stunden betragen. Weitere Voraussetzung: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden wird im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten. Unmittelbar im Anschluss an den siebten Tag muss der Arbeitgeber eine Ruhezeit von mindestens 83 Stunden gewähren.