Nein. Lediglich die sogenannten neutralen Kosten dürfen gleichmässig auf die Wohnparteien verteilt werden - so etwa Hauswartkosten, Gartenunterhalt, Allgemeinstrom und Fernsehanschlussgebühren. Verbrauchsbedingte Kosten - dazu gehören Heizöl, Wasser, Abwasser und Kehrichtgebühren - müssen nach einem sachlich begründeten Verteilschlüssel abgerechnet werden. Möglich ist eine Aufteilung nach Anzahl der Zimmer oder nach Wohnungsgrösse. Ideal sind individuelle Zähler für Heizung und Wasserverbrauch.

Verlangen Sie vom Vermieter also einen fairen Verteilschlüssel. Weigert er sich, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Mieter wenden. Das Verfahren ist kostenlos.

hrs