Ja. Der Arzt muss Sie über die wesentlichen Wirkungen, Nebenwirkungen und Ri­siken eines Medikaments aufklären, aber nicht die ganze Packungsbeilage vorlesen. Falls er wusste, dass Sie ein Auto lenken, und weil das Mittel Ihre Fahrfähigkeit einschränkt, hätte er Sie darauf hinweisen müssen. Lesen Sie trotzdem immer die Packungsbeilage!