Ja. Alle Erben haben gegenseitig eine umfassende Informations- und Auskunftspflicht. Kommt ein Erbe dieser Pflicht nicht nach, kann man per Gerichtsentscheid verlangen, dass er Auskunft geben muss. Zuständig in solchen Angelegenheiten ist das ­Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Eine solche Klage kann jeder Erbe alleine oder ­zusammen mit allfälligen anderen Miterben beim ­zuständigen Gericht ein­reichen.