Nein. Sie haben nur Anspruch auf 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das Sie vor der Geburt erzielten. Die Entschädigung ist zudem auf höchstens 196 Franken pro Tag begrenzt. So regelt es die Erwerbsersatzordnung. 

Der Arbeitgeber muss Ihnen nur dann 100 Prozent des Lohns zahlen, wenn dies im Vertrag so vereinbart wurde.