Nein. Der Mutterschaftsurlaub beginnt laut Gesetz mit der Geburt des Kindes. Wird Ihre Frau vorher aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, gilt dies als Krankheit. Entsprechend ist ihr Lohnanspruch: Hat der Arbeitgeber Ihrer Frau eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen, bekommt sie in der Regel bei Krankheit 80 Prozent des Lohnes. Fehlt eine solche Versicherung, muss er den Lohn gemäss Obligationenrecht zahlen. Das heisst: im ersten Arbeitsjahr mindestens drei Wochen lang zu 100 Prozent, ab dem zweiten ist der Anspruch je nach Region unterschiedlich. Er beträgt aber mindestens vier Wochen.