Vorbild Dänemark: So sinken die Generikapreise

In der Schweiz zahlen Patienten im Durchschnitt 50 Prozent mehr für Generika als im europäischen Ausland. Ein Grund dafür ist, dass zwei grosse Pharma-Hersteller den Markt beherrschen (saldo 7/14).

Eine ähnliche Situation kannte Dänemark. Im April 2005 führte die dänische Regierung dann aber ein neues Preis­system für Medikamente ein. Die Hersteller müssen seither Preisänderungen innert 14 Tagen den Behörden bekanntgeben. Die Patienten erhalten nur noch die Kosten des günstigsten Präparats erstattet, wenn es verschiedene Generika mit dem gleichen Wirkstoff gibt. 

Eine neue Studie des Ökonomen Ulrich Kaiser, Professor an der Uni Zürich, zeigt nun, dass die Preise seither gesunken sind. Beispiel: Cholesterinsenker-Generika sind heute um 61 Prozent günstiger. 

Deutsches Gericht gegen Kredit­karten­zuschläge

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass Flüge im Internet mit einem «gängigen und zumutbaren Zahlungsmittel» kostenlos buchbar sein müssen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, deshalb verlangt die von der Klage betroffene Plattform Fluege.de vorläufig noch immer einen Zu­schlag für Kreditkartenbuchungen von 20 bis 30 Euro. 

Auch Swiss verlangt bei Internetbuchungen einen Kreditkartenzuschlag von 11 Franken. Dieser Zuschlag gilt pro Person und nicht pro Buchung (saldo 3/13). 

Swiss-Kunden können auf Swiss.ch nur dann ohne Zuschlag buchen, wenn sie als Zahlungsmittel die Postcard oder Visa Debit einsetzen. 11 Franken pro Buchung verlangen auch Air France, British Airways, Brussels Airlines, Iberia, KLM und Lufthansa. 

Patent von Nespresso immer mehr unter Druck

Das deutsche Bundes­patentgericht hat ein Nespresso-Patent für nichtig erklärt. Nespresso baute einen Me­chanismus in seine Kaffeeautomaten ein, der verhinderte, dass auch Kaffeekapseln anderer Hersteller verwendet werden können (saldo 9/14). In der Schweiz ist eine Schaden­ersatzklage beim Bundespatentgericht hängig. Geklagt hat die Freiburger Ethical Coffee Company. Sie stellt günstige kompatible Kaffeekapseln her. 

2014 hatte das Pariser Handelsgericht die Muttergesellschaft Nestlé in der gleichen Sache wegen un­lauteren Wettbewerbs zu einer Strafe von einer halben Million Euro verurteilt.