Nein. Natürlich können Sie Ihren Arzt oder Naturheilpraktiker jederzeit frei wählen. Aber: Sie müssen die Behandlung selber bezahlen, falls Sie die Bedingungen der Grundver­sicherung nicht einhalten. Und diese zahlt im Be­reich der Alternativmedizin keine Naturheilpraktiker – höchst­ens eine Akupunktur. Die Behandlung müsste aber durch einen Arzt durchgeführt werden.

Zusatzversicherungen für Alternativmedizin übernehmen die Kosten für Naturheilpraktiker von Fall zu Fall. Haben Sie eine solche Versicherung, sollten Sie trotzdem vor dem Beginn der Therapie eine schriftliche Kostengutsprache verlangen – und zwar für die jeweilige Methode und den Therapeuten.