Zwei Wochen Ferien sind zu wenig

Die Eltern einer 2005 ge­borenen Tochter liessen sich scheiden. Sie stritten sich um das Besuchsrecht des Vaters. Er wollte die Tochter fünf Wochen im Jahr zu sich in die Ferien nehmen. Das Bezirksgericht Aarau sowie das Obergericht des Kantons Aargau gestanden ihm nur zwei Wochen zu: Zwei Wochen seien üblich und zwischen den Eltern bestehe eine «eingeschränkte Kommunika­tionsfähigkeit». 

Das lassen die Bundesrichter nicht gelten. Ein zweiwöchiges Ferienrecht für ein Kind im Grundschulalter sei knapp und dem Entscheid des Obergerichts seien keine Gründe zu entnehmen, warum ein grosszügigeres Ferienrecht nicht im Interesse des Kindes sei. Die Kommunikationsfähigkeit  dürfe keine Rolle spielen, sonst könnte ein Elternteil den Umfang des Besuchsrechts des andern steuern. 

Bundesgericht, Urteil 5A_79/2014 vom 5. März 2015