Ein aggressiver Hund der Rasse Hovawart hat zwischen 2009 und 2012 mehrere Leute gebissen. Die Waadtländer Behörden und das Bundesgericht entschieden ­deshalb, der Hund müsse eingeschläfert werden. Nur so könne das Risiko von ­weiteren Bissattacken ­ausgeschlossen werden. Eine dauernde Haltung in einem Zwinger sei mit der Würde des Tiers gemäss Tierschutzgesetz nicht vereinbar.

Bundesgericht, Urteil 2C_545/2014 vom 9. Januar 2015