Ein Autofahrer fiel einer Polizei­patrouille auf der Autobahn auf, weil er mehrmals von der Ideal­linie abkam und nahe an die Leit- und Randlinie geriet. Grund: Der Lenker hielt ein weisses A4-Blatt auf der Höhe der Mittelkonsole vor sich und schaute während rund sieben Sekunden ­un­unterbrochen darauf. In dieser Zeit legte das Auto etwa 150 Meter zurück.

Das kostet ihn nicht nur eine Busse von 250 Franken, sondern auch eine Verwarnung. Gemäss Gesetz darf ein Fahrer «beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Be­dienung des Fahrzeugs erschwert». 

Bundesgericht, Urteil 1C_422/2016 vom 9.1.2017