Nach seiner Entlassung verlangte der Ex-Projektleiter einer Firma mehr als 160 000 Franken für Überstunden, Bonus und Ferien. Das Bezirksgericht Maloja GR liess ihn ab­blitzen, das Kantonsgericht Graubünden sprach ihm fast 90 000 Franken für Überzeit und Ferien zu. Das Bundesgericht kam auf rund 57 000 Franken. Wesentlich war: Gemäss Arbeitsvertrag wurden Überstunden nicht entschädigt. Überzeit von mehr als 60 Stunden pro Jahr ist aber laut Arbeitsgesetz zwingend zu entschä­digen. Überzeit liegt vor, wenn die im Arbeits­gesetz festgehal­tene Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Bundesgericht, Urteil 4A_207/2017 vom 7. Dezember 2017