Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist laut Gesetz unter anderem dann missbräuchlich, «wenn der Arbeitnehmer gewählter Arbeit­nehmervertreter in einer betrieblichen Einrichtung ist». Gestützt darauf wehrte sich ein Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse gegen seine Entlassung. Vergeblich: Der Arbeitgeber konnte nachweisen, dass die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen notwendig war. Deshalb war sie nicht missbräuchlich.