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Ein Aargauer schlug beim Tod seines Bruders das Erbe in der Höhe von 685 000 Franken aus, um Erbschaftssteuern zu sparen. Er überliess die Erbschaft seiner Mutter. Sie schenkte ihm kurz darauf über 700 000 Franken. Erbschaften und Schenkungen zwischen Eltern und Kindern sind im Kanton Aargau steuerfrei. Das kantonale Steueramt Aargau erblickte in diesem Vorgehen aber eine Steuerumgehung und verlangte vom Bruder des Verstorbenen 113 000 Franken Erbschaftssteuern. Dagegen wehrte sich der Aargauer bis vor Bundesgericht vergebens.
Bundesgericht, Urteil 2D_40/2016 vom 17. Mai 2017
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