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Eine Mieterin war mit dem Mieter in der Wohnung über ihr liiert. Dieser gehört zur Familie des Vermieters. Als die Beziehung in die Brüche ging, kam es zwischen den Ex-Partnern zu Spannungen. Der Vermieter kündigte deshalb der Frau. Sie wehrte sich: Es handle sich um eine Rachekündigung. Damit blitzte sie auch vor dem Bundesgericht ab: Es sei naheliegend, dass der Vermieter ihr und nicht dem Familienmitglied kündigte, um den Hausfrieden wieder herzustellen.
Bundesgericht, Urteil 4A_421/2017 vom 27. September 2017
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