Eine Mieterin war mit dem Mieter in der Wohnung über ihr liiert. Dieser gehört zur Familie des Vermieters. Als die Beziehung in die Brüche ging, kam es zwischen den Ex-Partnern zu Spannungen. Der Vermieter kündigte deshalb der Frau. Sie wehrte sich: Es handle sich um eine Rachekündigung. Damit blitzte sie auch vor dem Bun­des­gericht ab: Es sei naheliegend, dass der Ver­mieter ihr und nicht dem Familienmitglied kündigte, um den Hausfrieden wieder herzustellen.

Bundesgericht, Urteil 4A_421/2017 vom 27. September 2017