Der Mieter eines Hotels aus dem Kanton Zürich ärgerte sich über die herunter­gekommene Fassade des Gebäudes. Er zog gegen seinen Vermieter vor Gericht, um diesen Mangel beheben zu lassen. Doch statt den Entscheid abzuwarten, liess der Mieter die Fassade selber streichen – in einer anderen Farbe als das restliche Gebäude. Der Vermieter kündigte den Vertrag daraufhin ausserordentlich innert 6 Monaten. Laut Bundesgericht zu Recht. Der Mann hätte den Gerichtsentscheid abwarten müssen. 

Bundesgericht, Urteil 4A_647/2017 vom 7. März 2018