Eine Zürcherin verlor bei ­einem Unfall die vor­deren oberen Zähne. Sie war bei ihrer Krankenkasse Mutuel Assurance auch gegen Unfälle versichert und stellte ein Gesuch um Kostengutsprache für eine Rekonstruktion mit Implantaten für fast 20 000 Franken. Auf Anfrage der Kasse er­stellte der Zahnarzt einen Kostenvorschlag für eine herausnehmbare Prothese. Kosten: rund 5000 Franken. Mutuel er­teilte darauf nur dafür die Gutsprache. Die Frau wehrte sich bis vor Bundes­gericht vergeblich: Möglicherweise sei die teurere Variante zwar ästhetischer und komfortabler. Beide seien aber zweckmässig. Daher müsse die Kasse nur die günstigere zahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_637/2018 vom 28.3.2019