Die Coop-Pensionskasse kündigte einer 77-jährigen Frau nach 33 Jahren, um noch die letzten Wohnungen einer Siedlung zu sanieren. Die Frau wehrte sich gegen die Kün­digung: Für ihre Wohnung bestehe kein konkreter Sanierungsbedarf. Die Gerichte sehen das anders: Coop hatte in der Siedlung bereits 70 Wohnungen saniert, die restlichen 25 sollten folgen. Die Kündigung ist laut Bundes­gericht gültig, auch wenn bei der Wohnung der Mieterin – für sich betrachtet – kein konkreter Sanierungs­bedarf bestehen sollte.

Bundesgericht, Urteil 4A_127/2017 vom 25.10.2017